Medienrecht für Nachwuchsjournalisten

Medienrecht für Nachwuchsjournalisten

Für Journalisten ist es unerlässlich, die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen ihres Geschäfts zu kennen, um juristische und wirtschaftliche Folgen zu vermeiden. Rechtliche Fallstricke lauern dabei vor allem im Urheberrecht und im Persönlichkeitsrecht. Zudem sind einige Paragraphen des Strafrechts für die journalistische Arbeit relevant. Besonders bei investigativen Recherchen sollten Journalisten ihre Rechte, aber auch ihre gesetzlichen Pflichten kennen.

Einer der wichtigsten Medienrechtler Deutschlands gab unseren Nachwuchsjournlisten am 28. November exklusiv eine Einführung in das Medienrecht: Prof. Gero Himmelsbach. Das PresseClub-Mitglied und Mitbegründer der Nachwuchsjournalisten in Bayern e.V. ist seit 1994 Rechtsanwalt und seit 1998 Partner der Münchener Medienrechtskanzlei Romatka & Collegen. Gero Himmelsbach ist seit vielen Jahren in der Aus- und Fortbildung von Journalisten und Juristen tätig – etwa als Honorarprofessor für Medienrecht der Otto-Friedrich-Universität Bamberg, der Bayerischen Akademie für Fernsehen oder als Dozent für Wettbewerbsrecht der BeckAkademie. Er ist Mitherausgeber des Kommentars zum Bayerischen Mediengesetz.

Medienrecht für Nachwuchsjournalisten

Folgende Themenschwerpunkte umfasste das ganztägige Seminar für unsere angehenden KollegInnen – vom versierten Anwalt unterhaltsam verpackt und gespickt mit Anekdoten, heiklen und intimen Details von den juristischen Auseinandersetzungen der "Promis" (nicht nur) mit der "Yellow Press":

  • Medienfreiheiten und Persönlichkeitsrecht
  • Möglichkeiten und Grenzen der Wortberichterstattung
  • Paparazzi, Promis, Zeitgeschichte – Das Recht der Bildberichterstattung
  • Auskunftsrechte für Medienmitarbeiter
  • Was schützt das Urheberrecht?

Fotos: Elia Treppner

Zurück