Pressekonferenz17.08.2018 11:00

Verfassungsbeschwerde von Stephan Thomae und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gegen das PAG

Gegen großen gesellschaftlichen Widerstand ist am 25. Mai 2018 das PAG-Neuordnungsgesetz in Kraft getreten und damit eine Vielzahl neuer Eingriffsbefugnisse der bayerischen Polizei. Dreh- und Angelpunkt ist vor allem die Absenkung der Eingriffsschwelle polizeilicher Maßnahmen und eine zeitliche Vorverlagerung durch die nahezu flächendeckende Einführung des Tatbestandsmerkmals der "drohenden Gefahr".

 Laut Stephan Thomae, stellvertretendem Fraktionsvorsitzenden der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag, und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizministerin a.D., genügt die Ausgestaltung an vielen Stellen nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen.

 Die beiden Rechtsanwälte und FDP-Politiker legen am kommenden Freitag, dem 17. August 2018, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Deren Inhalt wird ab 11:00 Uhr im PresseClub München gemeinsam mit dem Prozessbevollmächtigten Prof. Dr. jur. Michael Brenner (Jena), sowie mit dem Spitzenkandidaten der FDP für die Landtagswahl in Bayern Martin Hagen, und dem Bundestagsabgeordneten und FDP-Landesvorsitzenden Daniel Föst vorgestellt."

Kontakt: Julia Reichert, Persönliche Referentin von Stephan Thomae MdB, Stellvertretender Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Telefon: +49 30 227-75786, Fax: +49 30 227-76787, Mail: 獴数桡渮瑨潭慥⹭愰㍀扵湤敳瑡朮摥

 

 

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