Pressekonferenz22.06.2020 11:00

Regelung des assistierten Suizids – Gesetzesvorschlag

Eine gesetzliche Neuregelung des assistierten Suizids ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.2.2020 notwendig geworden. Der bei der Pressekonferenz vorgestellte Vorschlag ist von vier Hochschullehrern aus den Bereichen Medizinrecht, Medizinethik und Palliativmedizin erarbeitet worden.

Die Presseerklärung mit dem Gesetzesvorschlag und einer kurzen Begründung erhalten Sie während der Pressekonferenz. Die ausführliche Begründung finden Sie im Buch „Selbstbestimmung im Sterben – Fürsorge zum Leben“. Die Zweitauflage erscheint im Kohlhammer Verlag und ist ab dem 22.6.2020 in einer E-Book-Version erhältlich. Falls Sie an einem Rezensionsexemplar interessiert sind, bitten wir Sie, den Verlag unter presse-selbstbestimmung@kohlhammer.de zu kontaktieren.

Ihre Gesprächspartner: Prof. Dr. med. Gian Domenico Borasio, Palliativmedizin, Universität Lausanne, Prof. Dr. med. Dr. phil. Ralf J. Jox, Palliativmedizin und Medizinethik, Universität Lausanne, Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz, Medizinrecht, Universitäten Heidelberg und Mannheim und Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Medizinethik, Universität Tübingen.

Info und Anmeldung: Wegen der derzeitigen Corona-bedingten Beschränkungen bitten wir Journalisten, die an der Pressekonferenz persönlich teilnehmen möchten, um vorherige Anmeldung via E-Mail: andrea.heidrich@uni-tuebingen.de. Eine Bestätigung der Teilnahme wird spätestens am 19.6.2020 erfolgen.

Die Pressekonferenz ist auch live auf dem YouTube-Kanal des PresseClub München zu verfolgen. Fragen können dabei live über die Kommentarfunktion gestellt werden.

Zurück