Herwig-Weber-Preis-Satzung

Der PresseClub München e. V. stiftet einen Preis für hervorragende journalistische Arbeiten in Wort, Ton und Bild, die von Zeitungen, Zeitschriften oder Rundfunkanstalten in und außerhalb Münchens verbreitet wurden. Sie sollen das Münchener Leben treffend darstellen. Ziel des Preises ist es, sowohl eine kontinuierliche Berichterstattung als auch einzelne Arbeiten zu würdigen. Allgemeine Darstellungen haben den gleichen Rang wie Arbeiten über einzelne Lebensgebiete (z. B. Politik, Kultur, Wirtschaft, Sport usw.).

  1. Name des Preises

    Der Preis erhält den Namen Herwig-Weber-Preis, zum Gedenken an den 1969 verstorbenen langjährigen ersten Vorsitzenden des Münchener PresseClubs, Dr. Herwig Weber, 20 Jahre Korrespondent der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in München.
  2. Turnus der Verleihung

    Der Preis wird regelmäßig alle drei Jahre verliehen, erstmals 1972.
  3. Höhe des Preises

    Die Höhe des Herwig-Weber-Preises beträgt mindestens 5.000 Euro. Das Kuratorium kann für einzelne Jahre Abweichungen beschließen.
  4. Aufbringung und Verwaltung des Kapitals

    Das Kapital für den Herwig-Weber-Preis wird durch Spenden und einen angemessenen Beitrag des PresseClub München e. V. aufgebracht. Die Verwaltung des Kapitals und die Mitarbeit an der Vergabe des Preises erfolgen ehrenamtlich. Auslagen werden nur in der tatsächlichen aufgewendeten Höhe aus dem Vermögen erstattet.
  5. Kuratorium

    Das Kapital wird durch ein Kuratorium verwaltet. Das Kuratorium besteht aus Institutionen und Unternehmen, die sich zum Ziel gesetzt haben, journalistische Beiträge zu fördern und den objektiven Journalismus zu unterstützen. Die Kuratoriumsmitglieder werden durch je einen Repräsentanten oder eine Repräsentantin vertreten. Die Zusammensetzung des Kuratoriums ist flexibel, sollte jedoch aus mindestens sieben Teilnehmern bestehen. Das Kuratorium kann im Einvernehmen mit dem PresseClub München e. V. weitere Institutionen und Persönlichkeiten zur Teilnahme auffordern. Der PresseClub München e. V. ist mit einem festen Sitz im Kuratorium vertreten.

    Das Kuratorium wird bei Bedarf zu einer Sitzung einberufen. Es wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Es gibt eine Geschäftsordnung.
  6. Jury

    Das Kuratorium beruft im Einvernehmen mit dem PresseClub München e. V. eine mindestens siebenköpfige Jury. Diese soll sich aus Münchner Journalisten zusammensetzen, die nicht vorwiegend für auswärtige Publikationsorgane arbeiten. Zwei dieser Mitglieder werden vom PresseClub München e. V. entsandt. Kuratoriumsmitglieder können der Jury nicht angehören. Die Berufung erfolgt auf die Dauer von drei Jahren. Wiederberufung ist zulässig. Im Falle des Ausscheidens eines Jury-Mitgliedes erfolgt die Ersatzberufung nach dem gleichen Modus wie die Gesamtberufung. Die Jury wählt eines der beiden vom PresseClub München e. V. benannten Mitglieder zum Vorsitzenden. Aufgabe der Jury ist es, die drei Preisträger für den Herwig-Weber-Preis zu bestimmen. Die Arbeiten müssen bei der ersten Verleihung in den zwei Jahren vor Einsendeschluss, dann jeweils in der Zeit seit dem letzten Einsendeschluss veröffentlicht worden sein. Die Jury gibt sich eine Geschäftsordnung. Sie ist mit mindestens zwei Dritteln der Stimmen zu beschließen. Die Jury ist bei Anwesenheit der Mehrheit ihrer Mitglieder beschlussfähig. Die Entscheidung der Jury erfolgt unabhängig und ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  7. Preisverleihung

    Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen einer Veranstaltung des PresseClub München e. V.
  8. Auflösung

    Der Herwig-Weber-Preis kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung des PresseClub München e. V. aufgelöst werden. Hierzu ist eine 3/4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Im Falle der Auflösung geht das vorhandene Kapital an den PresseClub München e. V. über und ist zweckgebunden gemeinnützigen Zwecken zuzuführen.

München, 22.06.2021