Aufnahmekriterien und Mitgliedsbeiträge

Aufgenommen werden in München und Umgebung tätige Journalisten, Pressereferenten und Mitarbeiter aus dem Bereich der Medien. Antrag schriftlich an den Vorstand des PresseClubs. Der Vorstand beschließt über die Aufnahme. Danach werden die Neuaufnahmen satzungsgemäß in unserem Rundschreiben veröffentlicht. Die Mitglieder haben eine zweiwöchige Einspruchsfrist. Weiteres regelt die Satzung.

Über den PresseClub München e. V.

Zweck, Gemeinnützigkeit

Der Club bezweckt die Förderung der

  1. Berufsausbildung und -weiterbildung
  2. Völkerverständigung
  3. Toleranz auf allen Gebieten der Kultur sowie
  4. die Unterstützung unverschuldet in Not geratener Journalisten und ihrer nächsten Hinterbliebenen

Der Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Diese gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch

  1. die Verbindung mit allen demokratischen Kräften und Einrichtungen,
  2. den Meinungsaustausch mit Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport,
  3. die Mitgliedschaft bei gemeinnützigen Institutionen im Ausbildungs- und Bildungsbereich, die Spendengewährung für deren gemeinnützige Aufgaben, die Einbeziehung von in Ausbildung befindlichen Journalisten in das Clubleben, die Förderung des Berufsnachwuchses durch Seminare, Kurse, Studienreisen,
  4. den Erfahrungsaustausch mit ausländischen Publizisten, Politikern und Vertretern aus den Bereichen Wirtschaft, Kultur und Sport und die Assoziierung mit Organisationen, deren Zweck die Förderung der internationalen Gesinnung ist,
  5. die Zusammenarbeit mit anderen Gruppierungen, die in diesem Bereich tätig sind, und durch clubinterne Veranstaltungen zu dieser Thematik

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Club ist freiwillig und unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die in Bayern ansässig sind oder hier ihren ständigen Arbeitsplatz haben. Der Club besteht aus ordentlichen Mitgliedern und fördernden Mitgliedern.

Ordentliches Mitglied kann werden, wer hauptberuflich als Journalist tätig ist oder wer als Verleger von Zeitungen und Zeitschriften sowie in Hörfunk und Fernsehen publizistische Verantwortung trägt. Als journalistisch tätig sind anzusehen insbesondere Redakteure sowie ständige und freie Mitarbeiter von Zeitungen, Zeitschriften, Korrespondenz- und Nachrichtenbüros oder -diensten, Rundfunk, Fernsehen und Pressestellen.

Förderndes Mitglied kann werden, wer beruflich enge Verbindungen zu Presse, Funk und Fernsehen hält.

Mitgliedsbeitrag

Der Jahresbeitrag beläuft sich auf 200,00 Euro. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 50,00 Euro für ordentliche Mitglieder sowie mindestens 500,00 Euro für Fördermitglieder.

Haben Sie Interesse an einer Firmenmitgliedschaft, sprechen Sie uns bitte an.

Hier geht es zum Online-Mitgliedsantrag.